Deep Dive

Angriff aufs Video-Ident – neue EU-Regeln verunsichern Banken und Fintechs

Zwei Jahre nach der letzten großen Debatte ums Video-Ident (siehe unseren damaligen Deep Dive) gerät das hierzulande beliebteste KYC-Verfahren erneut unter regulatorischen Druck. Dazu muss man wissen: Dass die meisten deutschen Banken beim Onboarding ihrer Kunden bevorzugt aufs Video-Ident setzen, liegt nicht zuletzt an dessen regulatorisch präferierter Stellung. So handelt es sich bei der Identifikation per Video (anders als etwa beim Foto-Ident) um eine vom GwG vollständig akzeptierte KYC-Methode, die rechtlich quasi auf einer Ebene mit der persönlichen Identifikation in der Filiale oder dem Post-Ident-Verfahren steht.

Indes: Genau das könnte sich bald ändern – darauf stellen sich Banken und Fintechs, mit denen Finanz-Szene gesprochen hat, gleichermaßen ein. Hintergrund ist die für 2027 geplante neue EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung – bzw. die sie flankierenden, aktuell zur Konsultation stehenden „Regulatory Technical Standards“. Diese RTS sehen grob gesagt vor, dass „Non-Face-to-Face“-Verfahren wie das Video-Ident künftig durch ergänzende Verfahren angereichert werden sollen, um ihre rechtliche Stellung nicht zu verlieren. Oder, so interpretiert es mancher Jurist, das Video-Ident könnte gar zum „Fallback“-Verfahren werden – damit sei es dann „de facto tot“, wird nun im Markt geraunt. Andere Gesprächspartner sehen die Dinge nicht ganz so dramatisch – räumen allerdings ein, dass zumindest dem bislang praktizierten „einfachen“ Video-Ident das Aus droht.

Wie sähe nun eine angereicherte Variante konkret aus? Welche alternativen Verfahren könnten an Bedeutung gewinnen? Und was heißt das alles für Banken und Fintechs, wer profitiert, wer verliert? Unser Deep Dive:

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